Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, §4g) schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die folgenden Aufgaben entsprechend §4e für jeden in geeigneter Weise zugänglich machen muss:
mediaBEAM GmbH, Parallelstraße 38, 48683 Ahaus
Jochen Meyer (CEO), Ahaus
Michael Paschen, Ahaus
Alexander Birnbaum, Leiter Support und IT-Management, Ahaus
Parallelstraße 38, 48683 Ahaus
Gegenstand des Unternehmens ist die Softwareerstellung und die Bereitstellung von integrierten Software- und Hardwarelösungen sowie deren Wartung und Support, die Erbringung von umfassenden Dienst- und Serviceleistungen auf dem Gebiet der Kommunikations- und Informationstechnologie (IT).
Es werden zu folgenden Gruppen zur Erfüllung der unter 6. genannten Zwecke im wesentlichen die im folgenden aufgeführten personenbezogenen Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften. Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind z.B. Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Marketing, Allgemeine Verwaltung, Vertrieb, Telekommunikation und EDV. Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung), sowie Dritte im Kundenauftrag.
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen werden eingehalten und nach Ablauf werden die Daten gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs werden den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten genutzt (z.B. im Personalverwaltungsbereich wie z.B. abgelehnte Bewerbungen oder Abmahnungen). Fallen Daten nicht unter die oben genannten Regelungen, werden sie gelöscht, sobald kein Bestimmungszweck mehr vorhanden ist. Ebenso werden Kontaktdaten nach Widerspruch gelöscht, sofern hier nicht andere gesetzliche Fristen entgegenstehen.
Die mit der Verarbeitung von Daten beschäftigten Mitarbeiter haben sich schriftlich zur Einhaltung des Datengeheimnisses (§ 5 BDSG) verpflichtet. Sämtliche Daten sind technisch gegen unbefugten Zugriff (Zutrittskontrolle / Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle) und unbefugte Verwendung (Weitergabekontrolle / Eingabekontrolle / Auftragskontrolle) nach § 9 BDSG geschützt. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden laufend dem technischen Stand angepasst. Gegen zufällige Zerstörung oder Verlust von Daten (Verfügbarkeitskontrolle) werden täglich entsprechende Sicherungen durchgeführt.
Eine Übermittlung von Daten an Dritte außerhalb der EU wird nicht durchgeführt und ist nicht geplant.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen hat die mediaBEAM GmbH einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Falls Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden.
Alexander Birnbaum
E-Mail: datenschutz@mediabeam.com